top of page
Steuertipps für 2014 

Bäckerzeitung 48.2013

 

– von Mag. Rudolf Siart –

Alle Jahre wieder! Der Gesetzgeber hat auch für das kommende Jahr 2014 einige steuerliche Änderungen beschlossen. Die wesentlichsten Punkte lesen Sie hier. Änderungen bei Kinderbetreuungsgeld, Pflegekarenz, E-Rechnungen an den Bund oder die neue Pendlerpauschale-Verordnung sind nur einige Punkte die ab dem 1. Jänner 2014 zu beachten sind. Lesen Sie den nachfolgenden Beitrag gewissenhaft durch, damit Sie steuerlich bestens gerüstet ins Neue Jahr starten können. Änderungen des seit 1. Jänner 2010 existierenden Kindergeldbetreuungsgesetzes sehen mit 1. Jänner 2014 Folgendes vor. Ein einmaliger Wechsel zwischen den verschiedenen Varianten ist nach Antragstellung binnen 14 Tagen erlaubt. Sollte bei der Beantragung des Kinderbetreuungsgeldes die Erfüllung des Erwerbstätigkeitserfordernisses in Frage gestellt werden, ist ein Umstieg auf die Pauschalvariante 12+2 möglich oder bei Gericht einzuklagen. Während des Verfahrens stehen den klagenden Eltern 33 Euro zu. Die Verbesserung der neuen Regelungen soll eine zweckmäßigere Vereinbarung von beruflichen und familiären Pflichten bringen. Die einmalige Pflegekarenz kann bis zu drei Monaten ab Pflegestufe 3 in Anspruch genommen werden. Voraussetzung für eine Karenz ist unter anderem die Zustimmung des Arbeitgebers und eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Eine Pflegeteilzeit kann speziell von Eltern genommen werden, die eine teilweise Arbeitsreduktion benötigen. Voraussetzung für ein Pflegekarenzgeld ist unter anderem ein dreimonatiges durchgehendes Arbeitsverhältnis. Es beträgt 55 % des täglichen Nettobedarfs und die sozialen Absicherungen werden je nach Höhe der Reduzierung vom Bund getragen. Wichtiges, Interessantes und Sonderregelungen, vor allem bei der Pflege von Kindern, kann unter www.siart.at/jahreswechsel2014 nachgelesen werden. Ab 1. Jänner 2014 können Rechnungen über Waren und Dienstleistungen an den Bund ausschließlich in strukturierter elektronischer Form eingebracht werden (außer Barzahlungsverkehr). Papierrechnungen, E-Mail-Rechnungen oder Rechnungen im PDF-Format werden von den Bundesdienststellen nicht mehr akzeptiert. E-Rechnungen an den Bund können über das Unternehmensserviceportal (USP) eingebracht werden (kostenlose Onlineanmeldung unter www.usp.gv.at) oder über die PEPPOL-Transport-Infrastruktur (www.peppol.eu). Zur Einbringung dieser E-Rechnungen über das USP gibt es drei Möglichkeiten.


>> Mehr lesen Sie in der Bäckerzeitung



>> Back

bottom of page