Der Stollen – ein süßer Fixstern am Backwarenhimmel
Bäckerzeitung 43.2013
– von Dr. Friedrich Kunz, Wien –
‚Weihnachten ohne Stollen ist wie Winter ohne Schnee!’ Ob uns die Weihnachtszeit diesmal Schnee bescheren wird, steht noch in den Sternen, auf alle Fälle steht aber jetzt schon fest, dass uns in dieser Zeit sicher eine der vielen traditionellen Varianten des Weihnachtsgebäcks namens Stollen begegnen wird.
Der Name Stollen für eine heute im gesamten deutschen Sprachraum zum Begriff gewordene Feinbackware stammt vermutlich aus dem Althochdeutschen ‚stollo’ (= ursprünglich Pfosten, Stütze; auch großes Stück) und mutierte später im Mittelhochdeutschen zu ‚stolle’. Diese – weibliche – Stolle findet man auch heute noch vor dem – männlichen – Stollen im Duden als Weihnachtsgebäck erwähnt, wobei sich der in Norddeutschland (besonders in Berlin) gebräuchliche Begriff ‚Stulle’ (= Brotschnitte) offensichtlich davon ableitet. Heute wird – vielleicht als gelungener Beitrag zum Gender-Mainstreaming unserer Zeit – im Sprachgebrauch des Alltags anstelle der weiblichen ‚Stolle’ praktisch ausschließlich ihr männliches Pendant ‚Stollen’ verwendet.
Die erste schriftlich dokumentierte Erwähnung des Namens ‚Stollen’ verdanken wir dem Berufsstand der Bäcker aus Naumburg/Saale nordöstlich von Jena, dem Bischof Heinrich von Naumburg im Jahre 1329 das sogenannte Bäckerprivileg, d. h. das Recht sich in Form einer Innung zu organisieren, verlieh. Dass dies nicht ohne Gegenleistung an die katholische Kirche geschah, war damals in der Zeit der Ablässe nichts Ungewöhnliches und ist aus der Urkunde dieses Privilegs klar ablesbar. Der sprachlichen Kuriosität halber ist im Folgenden ein Auszug aus einer der beiden deutschen Übersetzungen des ursprünglich in lateinischer Sprache abgefassten Dokuments wiedergegeben (5): „... Wir, Heinrich, von Gotts Gnaden Bischoff der Kerchen zu Numburg, ... wollen, ..., das wir ... unsern lieben Getruwen den Becken in unser Stat zu Numburg das Recht ihres Hanttwercks, das man gemeynlich Innunge nennet, in zukunftigen Gezyten vestiglich ... geben ...“. Nach detaillierten Ausführungen über die Struktur dieser Innung sowie über Rechte und Pflichten der ‚becken’ kommt der gewiefte Kirchenmann schließlich zum Kern der Sache, nämlich den Preis für dieses Privileg: „... Das zu eime gedechtlichen Zeichen das wir dissem Hantwerge den Becken das Recht gegeben haben, das haben sie sich vnd yrn Nachkommlingen alle Jar ... an des heiligen Crist(us) Abende zwey lange weyssene Brothe, die man Stollen nennet, gemacht von eynem halben Scheffel Weysses vns vnd vnsern Nachkommlingen in unsern Hof gelobt haben verbunden zu geben und zu reichen ...“. Dieser ‚lukullische Ablass’ am Heiligen Abend in Form von zwei langen Weißbroten aus einem halben Scheffel Weizen ist somit die literarische Geburtsstunde unseres (Christ-)Stollens!
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