5-Punkte-Forderungskatalog an die neue Bundesregierung
Bäckerzeitung 41.2013
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind in den letzten Monaten zunehmend schwieriger geworden. „Es sind dringend Impulse und entsprechende Anreize für eine Stimulierung der Betriebe nötig“, betonte der Obmann der Bundessparte Gewerbe und Handwerk, Agb.z.NR. KommR Konrad Steindl. Konkret fordert die Bundessparte ein klares Signal gegen Pfusch und Schattenwirtschaft, nämlich den Handwerkerbonus. 20 % einer Investitionssumme von 6.000 Euro sollten so steuerlich abgesetzt werden können. „Dieser sogenannte Handwerker-Tausender hilft den heimischen Handwerksbetrieben und den Konsumenten und wäre ein starkes Qualitätssignal“, unterstrich der stellvertretende Geschäftsführer der Bundessparte und Bundesinnungsgeschäftsführer der Lebensmittelgewerbe, Prof. Dr. Reinhard Kainz.
Weiters fordert die Bundessparte ein faires Wettbewerbsrecht, in dem die Schwellenwerte-Verordnung in Dauerrecht übergeführt wird. „Durch diese Regelung wird die Regionalität unserer Betriebe gestärkt, Verwaltungskosten werden gesenkt und die Kontinuität in der öffentlichen Auftragsvergabe wird sichergestellt“, erläutert Steindl.
Im Bereich der Bildungspolitik werden insbesondere eine Stärkung der Berufsorientierung als auch eine flächendeckende Potenzialanalyse eingemahnt. „Gewerbe und Handwerk sind mit rund 54.000 Jugendlichen, also etwa 43 % aller Lehrlinge, der größte Ausbilder von zukünftigen Fachkräften. Es gilt daher wesentliche Schritte in der Schule einzufordern und die Berufsorientierung als eigenes Unterrichtsfach zu verankern“, fordert Dr. Reinhard Kainz. Und Fachkräfte sind Mangelware, wie Dr. Walter Bornett, Direktor der KMU Forschung Austria, feststellt: „In Österreichs KMU herrscht ein Bedarf an 10.000 bis 15.000 qualifizierten Mitarbeitern.“
Ebenfalls im Forderungskatalog der Sparte befinden sich Maßnahmen für eine moderne Verwaltung, konkret eine bürokratische Entlastung durch eine Reduktion der betrieblichen Beauftragten sowie eine zeitgemäße Sozialpolitik mit einer Flexibilisierung der Arbeitszeit und einer Senkung der Lohnnebenkosten. Obmann Steindl betonte zudem die Wichtigkeit einer Entlastung im Rahmen der AUVA: Die ausschließlich von Arbeitgeberseite finanzierte AUVA kommt nicht nur für Arbeitsunfälle auf, wie es ihr gesetzlicher Auftrag ist, in ihren Spitälern werden auch Freizeitunfälle behandelt. Dafür erhält die AUVA jedoch nur 20 % ihrer Kosten ersetzt. Umgekehrt muss sie für Arbeitsunfälle, die in öffentlichen und nicht in AUVA-Spitälern behandelt werden, einen Pauschalbetrag von rund 190 Mio. Euro abführen, obwohl die Arbeitsunfälle – dank der Maßnahmen von AUVA und Unternehmen – massiv zurückgegangen sind.
>> Mehr lesen Sie in der Bäckerzeitung