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Die neue Pendlerpauschale

 

Bäckerzeitung 16.2013
 

– Von Mag. Rudolf Siart –
Lange Arbeitswege sind anstrengend, und mit steigenden Benzinpreisen auch immer schwerer leistbar, vor allem wenn man Teilzeit arbeitet. Aus diesen Gründen – und weil im Herbst eine Wahl ansteht – hat die Regierung ein paar Verbesserungen bei der Pendlerpauschale vorgenommen!
Die Änderungen sind zwar erst seit März in Kraft, gelten aber trotzdem rückwirkend ab 1. Jänner 2013. Da es sich um steuerliche Verbesserungen für die Bürger handelt, ist das möglich.
Wichtig: Für die Lohnverrechnung bedeutet das allerdings Mehrarbeit: Bis spätestens 30. Juni muss eine Aufrollung gemacht werden! Denn die geänderte Pendlerpauschale vermindert die Lohnsteuerbemessungsgrundlage, womit sich letztlich auch die anfallende Lohnsteuer ändern kann.
Die kleine Pendlerpauschale steht nach wie vor zu, wenn die Verwendung eines öffentlichen Verkehrsmittels möglich und zumutbar ist, und die einfache Wegstrecke mindestens 20 km beträgt.
Die Zumutbarkeit bleibt weiterhin eine Streitfrage. Eine genaue Regel gibt es im Gesetz leider nicht. Einzig: Bei einer Fahrtdauer mit den Öffis von bis zu 1,5 Stunden pro Strecke ist die Zumutbarkeit immer gegeben.
Das Finanzamt meint weiters, dass die Öffis erst dann nicht mehr zumutbar sind, wenn die Fahrtdauer pro Strecke mehr als 2,5 Stunden beträgt oder wenn die Fahrt mit den Öffis mehr als 1,5 Stunden und drei Mal so lange wie mit dem Auto dauert.
Dagegen hat der unabhängige Finanzsenat in einer Berufungsentscheidung eingewendet, dass ‚mit dem Urteil gerecht und billig denkender Menschen eine tägliche (!) Gesamtwegzeit von bis zu fünf Stunden (bei einer durchschnittlichen Normalarbeitszeit von acht Stunden) nicht zu vereinbaren’ ist.
Nach Ansicht des UFS stellt eine Gesamtwegzeit (hin und zurück) von ‚täglich 3 Stunden … einen realistischen Grenzwert dar’. Die in den amtlichen Erläuterungen zum Einkommensteuergesetz genannte Wegzeit von 90 Minuten pro Fahrtrichtung ist somit als generelle Zumutbarkeitsobergrenze zu sehen, unabhängig von der Entfernung!
Tipp: Wir denken, dass die UFS-Ansicht vernünftig ist. Entscheidend ist eine gute Dokumentation der Fahrtzeiten. Idealerweise durch


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